AGB

Unter der Aufhebung aller gegenteiligen Bedingungen, die in Anfragen oder Auftragsschreiben des Besteller sein sollten, gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen. 

1.    Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote und Abbildungen nebst Maßen und Gewichten sind unverbindlich. Durch unsere Mitarbeiter mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder durch Vertreter abgegebene Erklärungen jeder Art sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Auch für alle kurzfristig auszuführenden Aufträge, die nicht schriftlich bestätigt werden, sowie für alle Aufträge im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unterwirft sich der Besteller unseren Lieferbedingungen.
Die Daten unserer Kunden werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig.
(§ 26 BDSG), EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.

2.    Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Bruttopreisen ausgewiesen. Wir berechnen Nettopreise zuzüglich MwSt. in der am Rechnungstage gültigen Höhe. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung und bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die die Herstellung und/oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarungen verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen vier Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung die von ihr betroffenen Aufträge streichen.

3.    Lieferzeit
Die Lieferzeiten rechnen vom Tage der Klarstellung des Auftrages bis zum Tage der Bereitstellung bzw. Fertigstellung und werden nach Möglichkeit eingehalten. Zeitgerechte Erledigung der Aufträge setzt u.a. voraus:
a) reibungslose Anlieferung der Materialien von unseren Lieferanten.
b) störungsfreien Betriebsablauf.
c) keine außerbetrieblich auftretenden Ereignisse, die Einfluß auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen.
d) Einhaltung der Lieferverpflichtung seitens des Bestellers.
Entsprechende Hemmnisse entbinden uns ganz, teilweise oder für die Dauer der Störung von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Die Abnahmeverpflichtung bleibt auch bei verspäteter Lieferung bestehen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz eines Verzögerungsschadens sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schadensersatzansprüche  wegen Nichterfüllung, sofern uns nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf den Lieferverzug oder das Lieferungsunvermögen nachgewiesen werden kann. in jedem Falle ist ein evtl. Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.

4.    Beanstandungen
Beanstandungen sind vom Käufer innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Bei von uns anerkannten Beanstandungen steht es uns frei, entweder kostenfrei Ersatz zu liefern oder für den Minderwert eine entsprechende Gutschrift zu erteilen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere solche auf Erstattung von Arbeitslöhnen, Frachtauslagen, Zurückbehaltung des Kaufpreises und alle sonstigen Schadensersatzansprüche werden abgelehnt.

5.    Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. die Kaufpreisforderung bleibt vom Eintritt eines Transportschadens unberührt.

6.    Eigentums Vorbehaltssicherung
Die Ware bleibt bis zur Begleichung aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden Verbindlichkeiten unser Eigentum und zwar auch dann, wenn sie weiterverarbeitet oder mit einer anderen Sache verbunden wird. Für den Fall des Weiterverkaufs der Ware oder der durch Verarbeitung neu geschaffenen Sachen tritt der Besteller schon jetzt alle aus dem Vertrag mit seinem Abnehmer oder Auftraggeber sich ergebenden Forderungen in Höhe unseres jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Der Eigentumsvorbehalt und die Abtretung der Forderungen erlöschen, sobald die aus der Geschäftsverbindung an uns gegenüber noch bestehenden Verbindlichkeiten abgedeckt sind. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

7.    Allgemeine Haftungsbegrenzung
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen – werden ausgeschlossen, es sei denn, wir haften in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Gefahrübergang auf den Käufer, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

8.    Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig Paderborn. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsort verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt nur das für Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.

9.    Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Stand: 10.11.2017